Mietnomadenversicherung
Die Versicherung deckt das Risiko ab, dass Ihr Mieter plötzlich nicht mehr zahlt und sich nicht aus der Wohnung entfernen lässt – also ein sogenannter Mietnomade ist.
Folgende Schäden sind abgedeckt:
Mietausfall
… wenn der Vermieter das Mietverhältnis wirksam gekündigt hat.
… wenn der Mieter trotzdem weiterhin in der Wohnung bleibt.
… wenn die Mietkaution komplett aufgebraucht ist und nicht mehr hilft, den Mietausfall zu decken.
Zusätzlicher Mietausfall
… wenn nach der Räumung der Wohnung eine Renovierung oder Sanierung nötig ist, um sie wieder in den vorherigen Zustand zu bringen.
Sachschäden
… wenn der Mieter mutwillig Dinge zerstört,
… wenn der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt,
… wenn Ungeziefer (wie Ratten oder Mäuse) durch Vernachlässigung entsteht.
Hinweis:
Die vollständigen Versicherungsbedingungen sind den „Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung“ der Rhion Versicherungen in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Mehr erfahren