Mietnomadenversicherung

Die Versicherung deckt das Risiko ab, dass Ihr Mieter plötzlich nicht mehr zahlt und sich nicht aus der Wohnung entfernen lässt – also ein sogenannter Mietnomade ist.

Folgende Schäden sind abgedeckt:

  1. Mietausfall

    … wenn der Vermieter das Mietverhältnis wirksam gekündigt hat.

    … wenn der Mieter trotzdem weiterhin in der Wohnung bleibt.

    … wenn die Mietkaution komplett aufgebraucht ist und nicht mehr hilft, den Mietausfall zu decken.

  2. Zusätzlicher Mietausfall

    … wenn nach der Räumung der Wohnung eine Renovierung oder Sanierung nötig ist, um sie wieder in den vorherigen Zustand zu bringen.

  3. Sachschäden

    … wenn der Mieter mutwillig Dinge zerstört,

    … wenn der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt,

    … wenn Ungeziefer (wie Ratten oder Mäuse) durch Vernachlässigung entsteht.

Hinweis:
Die vollständigen Versicherungsbedingungen sind den „Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung“ der Rhion Versicherungen in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen.
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